Personenkreis

Im Kinder- u. Jugendwohnhaus Eichenweg leben Kinder und Jugendliche beider Geschlechter, deren Aufnahmealter zehn Jahre nicht wesentlich unterschreiten sollte. Anfragende Institutionen sind nach Absprache mit den Sorgeberechtigten, die Jugendämter und Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie.