Aufnahmekriterien

Maßgebend für den Einzug ist eine freiwillige Entscheidung und die Bereitschaft, therapeutische Angebote anzunehmen, sich mit seiner Erkrankung und Problemen auseinanderzusetzen und zu mehr Eigenständigkeit und Unabhängigkeit kommen zu wollen. Personen mit primärer Drogenproblematik können nicht aufgenommen werden.

Die Kosten für die Betreuung werden nach Antragstellung und Prüfung der Notwendigkeit von den jeweils zuständigen Sozialämtern gemäß §53/54 SGB XII oder den Jugendämtern gemäß §35aKJHG übernommen.