Maßgebend für die Aufnahme sind eine erkennbare Freiwilligkeit und die Motivation zur Veränderung der persönlichen Situation in Zusammenarbeit mit dem BetreuerInnenteam und der Gruppe. Die Realisierung einer schulischen oder beruflichen Perspektive im weitesten Sinne sollte möglich sein.
Primäre Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie das Vorliegen einer psychotischen Erkrankung sind Ausschlusskriterien. Die Kosten für die Betreuung werden nach Antragsstellung und Prüfung der Notwendigkeit von den jeweils zuständigen Sozialämtern und Jugendämtern übernommen.