Aufnahmekriterien

Maßgebend für eine Aufnahme ist neben der Hilfsbedürftigkeit eine erkennbare Motivation und Bereitschaft, sich auf eine längerfristige und kontiunierliche Bezugsbetreuung einzulassen. Weiterhin die Aufnahme der therapeutischen Angebote sowie die Auseinandersetzung mit der psychischen Erkrankung.

Personen mit vorherrschenden Alkohol- oder Drogenproblematik können nicht aufgenommen werden.

Die Kosten für die Betreuung werden nach Antragsstellung und Prüfung der Notwendigkeit von den jeweils zuständigen Sozialämtern oder Jugendämtern übernommen.