
Das sozialtherapeutische Wohnhaus in der Peterstraße ist offen für psychisch erkrankte Menschen von 18 bis 40 Jahren, für die ein Anspruch auf Wiedereingliederung nach §53/54 SGB XII besteht.
Das sozialtherapeutische Wohnhaus in der Peterstraße ist offen für psychisch erkrankte Menschen von 18 bis 40 Jahren, für die ein Anspruch auf Wiedereingliederung nach §53/54 SGB XII besteht.